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Altholz Container mieten

Altholz wird in vier Klassen eingeteilt. Die Klassen A1 bis A3 umfassen unbehandeltes, leicht behandeltes und mit Holzschutzmitteln belastetes Holz. Für einen Holzcontainer der Klassen A1 bis A3 darf kein stark kontaminiertes Holz der Klasse A4 enthalten sein. Korrekte Sortierung verhindert Mehrkosten durch Sortiergebühren.

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Befüllungsregeln

Was darf in den
Altholz (A1 bis A3) Container?

Das darf rein

  • Unbehandeltes und naturbelassenes Holz
  • Verleimtes, gestrichenes oder lackiertes Holz ohne Holzschutzmittel
  • Bauholz, Industrieholz und Konstruktionsholz
  • Späne, Spanplatten und OSB-Platten
  • Bretter, Kanthölzer und Schalhölzer
  • Euro- und Einwegpaletten
  • Möbelholz, Parkett, Laminat und Deckenpaneele
  • Innentüren, Türblätter und Zargen aus Holz
  • Küchenarbeitsplatten aus Vollholz

Das darf nicht rein

  • Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z.B. PCP, Lindan, DDT, Hylotox)
  • Hölzer aus dem Außenbereich (z.B. Zäune, Schuppen, Gartenhäuser)
  • Gartenmöbel aus Holz
  • Außentüren und Fenster aus Holz
  • Türen und Fenster mit Glas
  • Holzfaser-Dämmplatten
  • Baumstämme
  • Holz mit Anhaftungen aus Kunststoff, Polster oder Textil
  • Teerhaltiges und imprägniertes Holz
  • Bahnschwellen, Leitungsmasten und Hopfenstangen

Praktische Hinweise

Befüllung und
Aufstellung

Befüllung

Längere Bretter und Kanthölzer möglichst quer einlegen damit der Platz optimal genutzt wird. Den Container nicht über den Rand hinaus befüllen da überstehende Teile ein Transportrisiko darstellen.

Rangierplatz für den LKW

Für Lieferung und Abholung werden mindestens 3 Meter Breite und 10 Meter freie Länge benötigt. Bei engen Einfahrten oder Tiefgaragen bitte vorab mit dem Entsorger absprechen.

Empfohlene Größen

  • 7 m³ — Entrümpelung einzelner Räume
  • 10 m³ — Haushaltsauflösung mit Möbeln
  • 15 m³ — Kompletter Gebäudeabriss oder Dachstuhl

Ø Preisbereich: 180 – 380 €

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum
Altholz (A1 bis A3) Container

A1 ist naturbelassenes Holz wie frische Paletten oder Bauholz. A2 ist verleimtes, gestrichenes oder lackiertes Holz ohne Holzschutzmittel. A3 ist Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, aber noch ohne Holzschutzmittel. A4 ist mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz wie Bahnschwellen oder Leitungsmasten — es enthält gefährliche Stoffe wie PCP oder Lindan und muss separat als Sonderabfall entsorgt werden.
Ja. Euro- und Einwegpaletten sowie Reste davon dürfen in den Holzcontainer der Klassen A1 bis A3. Chemisch behandelte oder imprägnierte Paletten sind ausgeschlossen.
Altholz der Klassen A1 und A2 wird hauptsächlich zu Spanplatten oder Biomasse-Brennstoff verarbeitet. Höher belastetes Altholz wird in speziellen Verbrennungsanlagen thermisch verwertet.

Weitere Abfallarten

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